Grundschule Buchholz
Grundschule Buchholz 

Streitschlichterprogramm

Die Streitschlichtung findet in der Regel einmal pro Woche im Streitschlichterraum (Arztraum) statt. Bei dringendem Bedarf werden aber auch zusätzliche Termine vereinbart. In diesem Schuljahr gibt es jeweils mittwochs ab 9.30 Uhr Gelegenheiten zum Gespräch.

Konzept unserer Streitschlichtung

Streit und Auseinandersetzungen gehören in den menschlichen Alltag, auch in den Alltag unserer Kinder. Richtig damit umzugehen kann man lernen. Es geht dabei nicht um die Suche nach einem Schuldigen, sondern darum, Verständnis füreinander zu entwickeln, sich in den Anderen hineinzuversetzen und Lösungen für den Umgang miteinander zu finden. 

 

Kinder, die öfter miteinander streiten und darunter leiden, können sich bei der Streitschlichterin, unserer Lehrerin Frau Priebe-Claff, melden und sich für eine Streitschlichtung anmelden. Oft empfehlen auch die Klassenlehrer/ klassenlehreinnen ihren Schülern in die Streitschlichtung zu gehen, wenn diese häufig in Auseinandersetzungen verwickelt sind oder immer wieder Probleme mit Freunden oder Klassenkameraden haben. Alle beteiligten Kinder sollen aber unbedingt freiwillig an der Schlichtung teilnehmen. 

 

Während einer Streitschlichtung gelten festgelegte Gesprächsregeln: 

Die Schüler sollen einander gut zuhören, müssen sich gegnseitig ausreden lassen und dürfen sich nicht beschimpfen. Sie sollen sich möglichst in den Gesprächspartner hineinversetzen und schildern, wie sie sich dabei fühlen. 

Im Gespräch werden nicht nur Streitanlässe, Gefühle und Emotionen der Kinder geschildert, es müssen auch realisierbare Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Am Ende steht ein Übereinkommen, das von allen akzeptiert werden kann. 

 

Alle Beteiligten treffen sich dann nach einer Woche wieder im Streitschlichterraum, um zu berichten, ob die Vereinbarungen eingehalten wurden und wie sich ihr Verhältnis zueinander entwickelt hat. Meistens zeigt sich dann bereits eine deutliche Besserung der Problematik. 

 

Wenn es aber weiterhin zu Auseinandersetzungen gekommen ist, wird in einer erneuten Schlichterrunde gemeinsam ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt, der verbindliche Verhaltensvorschriften enthält und von allen Beteiligten unterzeichnet werden muss. Falls jemand sich anschließend wieder nicht daran hält, folgt eine selbst gewählte unbequeme Konsequenz, z.B. eine Abschreibarbeit oder die Lösung eines Arbeitsblattes. 

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Vorgehensweise in der Regel dazu führt, dass sich auch lang anhaltende Auseinandersetzungen zumindest abmildern lassen. 

 

Druckversion | Sitemap
© Grundschule Buchholz