Grundschule Buchholz
Grundschule Buchholz 

Schulweg & Schulbus

Regelung für schlechte Witterungsverhältnisse

Grundsätzlich gilt Schulpflicht. Daher findet der Unterricht immer statt.

Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist es Ihnen als Eltern freigestellt, ob Sie Ihre Kinder in die Schule schicken bzw. bringen, wenn die Busse nicht fahren können oder der Schulweg zu gefährlich ist.

Die anwesenden Kinder werden in diesem Fall in andere Klassen verteilt und dort betreut.

Anliegen- und Beschwerdemanagement des VRM

Der Verkehrsbund Rhein-Mosel hat ein einheitliches Anliegenmanagement/Beschwerdemanagement eingerichtet. Sollte es zu Beschwerden z. B. wegen Ausfällen oder Verspätungen im Bereich ÖPNV kommen, können Sie das Kontaktformular des VRM nutzen.

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