Grundschule Buchholz
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Aktuelle Elternbriefe und Informationen

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erteilt jedem Grund- und Förderschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Anspruch greift ab dem 1. August 2026 beginnend mit der ersten Klasse.

 

Für die Bedarfsermittlung bitten wir um Teilnahme an der folgenden Online-Umfrage für Ihre Kinder im Alter zwischen 0 und 11 Jahren.

 

Weitere Informationen zum GaFöG finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums (https://ganztagsschule.bildung-rp.de/rechtsanspruch-ganztag.html).

 

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